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Privatinsolvenz

Schon seit einigen Jahren, seit dem 01.01.1999 hat der Gesetzgeber auch ganz “normalen” Menschen die Möglichkeit gegeben, wie vorher Unternehmen “in Konkurs zu gehen”, d. h. jetzt die Insolvenz zu beantragen. Damit wurde ein effektives Instrument geschaffen, über die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens von seinen Schulden loszukommen und ein neues Leben anzufangen. Dies geht auch dann, wenn man keine Raten zahlen kann.

Nachdem bei den Gerichten umstritten war, ob für das Verbraucher- insolvenzverfahren Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann (das Amtsgericht Arnsberg gewährte sie nicht), hat der Gesetzgeber reagiert und die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten geschaffen. Wenn nunmehr ein Antragsteller keinerlei Zahlungen aufbringen kann, auch keine Raten, bekommt er doch das Insolvenzverfahren und (wenn er die Voraussetzungen erfüllt hat) nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Nur die Gerichts- und Treuhänderkosten bleiben bestehen, wenn überhaupt nicht bezahlt wurde. Wenn in den sechs Jahren wenigstens geringe Beträge bezahlt werden, werden diese als erstes auf die Kosten verrechnet, so daß am Ende alle Schulden entfallen.

Für die Beratung über die Insolvenz kann Beratungshilfe von den Amtsgerichten gewährt werden, d.h. die Beratung ist bis auf 10,00 EUR, die erlassen werden können, kostenfrei.

Auch für die Allgemeinheit ist das Verfahren vorteilhaft: Wer seine Schulden los ist, kann auch wieder ganz normal Geld verdienen und kaufen. Viele Schuldner haben bisher sonst resigniert und lebenslang nur noch soviel Geld verdient, wie gesetzlich unpfändbar ist. Sie haben nun eine neue Chance.

Beratungen zur Restschuldbefreiung gibt es kostenlos bei den Sozialträgern. Die Wartelisten dort sind jedoch lang, bis zu ein oder zwei Jahren. Wem dies zu lang ist, der kann sich selbst informieren oder anwaltlich beraten lassen. Mann kann den erforderlichen Stapel an Formularen auch selbst ausfüllen, läuft ohne hinreichende juristische Beratung aber das Risiko, daß eventuell mangels Masse das Verfahren eingestellt wird oder die Restschuldbefreiung aus unterschiedlichen Gründen verweigert wird. Dann war das gesamte Verfahren fruchtlos. War man ordentlich beraten, beginnt nach etwas mehr als sechs Jahren ein ganz anderes Leben und die Schuldenlast ist weg.